Nachbarschaftsmediation in Wien

Streit mit den Nachbarn? Reden hilft, mit Begleitung.

Lärm, Grenzen, der Baum, der das Licht nimmt: Nachbarschaftskonflikte belasten jeden Tag, weil man sich nicht aus dem Weg gehen kann. In einer Mediation finden Sie gemeinsam eine Regelung, mit der beide Seiten leben können.

Typische Anlässe

  • Lärmbelästigung
  • Grenzstreitigkeiten
  • Bäume und Hecken, die Licht oder Luft nehmen
  • Gemeinsam genutzte Flächen und Hausgemeinschaft
  • Ein Verhältnis, das nach einem Streit festgefahren ist

Warum Mediation statt Anwaltsbrief

Nach einem Gerichtsverfahren wohnen Sie meist weiter Tür an Tür. In der Mediation erarbeiten Sie die Lösung selbst, statt sie sich von außen vorgeben zu lassen.

Ich bin allparteilich und vertraulich. Beide Seiten kommen ausführlich zu Wort; ich achte darauf, dass das Gespräch fair bleibt.

§ 364 Abs 3 ABGB

Bäume und Pflanzen: Einigungsversuch vor der Klage

Wer wegen Bäumen oder Pflanzen klagen will, die Licht oder Luft entziehen, muss vor einer Klage nach § 364 Abs. 3 ABGB die Voraussetzungen des Art. III ZivRÄG 2004 beachten. Dieser sieht eine Schlichtungsstelle, einen gerichtlichen Vergleichsversuch oder eine Mediation vor.

Eine Mediation bei einer eingetragenen Mediatorin nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) ist eine Möglichkeit, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer der Bäume oder Pflanzen zustimmt. Die gesetzliche Dreimonatsfrist und der erforderliche Nachweis sind gesondert zu beachten; ein Erstgespräch allein ersetzt diese Schritte nicht.

Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt. Gesetzestext: Art. III ZivRÄG 2004

Häufige Fragen

Muss mein Nachbar zustimmen?

Ja. Mediation ist freiwillig, beide Seiten müssen mitmachen wollen. Im Erstgespräch überlegen wir gemeinsam, wie Sie Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn ansprechen können.

Geht das auch online?

Ja, per Video. Persönliche Termine sind in Wien möglich, auf Wunsch auch abends.

Ist die Mediation vertraulich?

Ja. Als eingetragene Mediatorin bin ich nach dem ZivMediatG zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ein erstes Gespräch kostet nichts.

In 15 Minuten am Telefon oder per Video klären wir, worum es geht und ob Mediation für Sie passt. Auf Deutsch oder Englisch, auf Wunsch auch abends.

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